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Compliance Erklärung

Das Handeln der Geschäftsführung und aller weiteren Führungskräfte der Kählig Antriebstechnik GmbH wird von den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und –kontrolle bestimmt.

Die ausdrückliche Bekenntnis zur bewussten Umsetzung der allgemein anerkannten Compliance Grundsätze, inhaltlich der ZVEI – Code of Conduct, unterstützt die nachhaltige Vertrauensbildung bei Geschäftspartnern ebenso wie bei den Mitarbeitern.

Der proaktive Umgang mit der Einhaltung der entsprechenden Normen ist für einen langfristigen Unternehmenserfolg unverzichtbar. Unter anderem soll damit die Wertschöpfung im Unternehmen verbessert werden.

Eine weitere Zielsetzung der Geschäftsführung ist es, mögliche Risiken zu potenziellen Verletzungen von gesetzlichen Normen und gesellschaftlich anerkannten Wertvorstellungen frühzeitig zu erkennen. Durch eine intensive und direkte Kommunikation sowie durch die Identifikation und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, gemeinsam mit den Beteiligten, sollen mögliche Verstöße bereits im Vorfeld verhindert werden.

Für die Geschäftsführung der Kählig Antriebstechnik GmbH beinhaltet der Begriff Compliance jedoch nicht nur die Einhaltung der relevanten Ge- und Verbote aus gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr wird darüber hinaus auch die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsverhaltens mit den gesellschaftlichen Wertvorstellungen zu Moral und Ethik definiert.

Aus ethischen und moralischen Gründen wird die KAG keine Produkte entwickeln, herstellen oder liefern, die in militärische Anwendungen, welche für die Entwicklung, Produktion und Verwendung in Waffen oder zum vorsätzlichen Verletzten oder Töten von Menschen eingesetzt werden können. An diese Vorgabe werden sich die KAG und ihre Mitarbeiter grundsätzlich und ohne Ausnahme halten, auch wenn es nach Gesetzeslage legal wäre.

Dies ist für alle Beteiligten ein dynamischer Prozess, bei dem sich die grundsätzlichen und gesellschaftlichen Werte sowie gesetzlichen Normen entsprechend den sich wandelnden Anforderungen ständig weiterentwickeln.

Die Forderung zur Einhaltung der Selbstverpflichtung erstreckt sich nicht nur auf alle festangestellten Mitarbeiter der Kählig Antriebstechnik GmbH sondern ebenso auf freie Mitarbeiter, Berater, Lieferanten und Werkvertragspartner.

Sollten Handlungen oder Unterlassungen des benannten Personenkreises den Compliance Prinzipien zuwiderlaufen, werden diese seitens der Kählig Antriebstechnik GmbH absolut missbilligt bzw. geahndet.

Diese Erwartungshaltung steht im Einklang mit den länderübergreifenden und anerkannten Compliance Grundsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung und kann daher weltweit angewendet werden.

Hannover, 02.02.2015

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